Allgemeine Geschäftsbedingungen › Volierenbau Schneider

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Maßanfertigung in Edelstahl, Stahl und Aluminium

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  • 1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
    a) Im Geschäftsverkehr Zwischen uns und anderen Käufern gelten – vorbehaltlich Ziff.11 dieser AGB – für dir Dauer der Geschäftsverbindung, also auch für künftige Aufträge, ausschließlich die nachfolgend aufgeführten AGB, soweit nicht ausdrücklich schriftlich oder fernschriftlich unsererseits einer Abänderung zugestimmt wird.
    b) Nebenabreden oder Zusicherungen bedürfen der Schriftlichen oder fernschriftlichen Form.

    2. Lieferbedingungen
    a) Allen Verkäufen liegen – soweit nicht anders vereinbart – unsere jeweils gültigen Preise zugrunde.
    b) Nachnamekosten gehen zu lasten des Käufers
    c) Wir geben immer ca. Liefertermine an.

    3. Gefahrentragung
    a) Die Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Käufers. Außer die Ware wird von uns selbst angeliefert. Das ist in über 90 % der Fall.
    b) Liefern wir die Watre nicht selbst aus haben wir unsere Lieferverpflichtungen erfüllt, sobald die Ware ordnungsgemäß der Post, Bahn, dem Frachtführer oder Spediteur übergeben oder auf unsere eigenen Fahrzeuge verladen worden ist.
    c) Durch von uns nicht verschuldete und nicht zu vertretende Umstände, durch welsche die Herstellung oder die Lieferung der verkauften Wareübermäßig erschwert oder vorübergehend unmöglich werden, so etwa in Fällen höherer Gewalt oder Krieg sowie behördlichen Maßnahmen, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, und zwar sowohl bei uns als auch bei unseren Lieferanten, entbinden uns für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkungen von der Lieferverpflichtung.

    4. Gewährleistung
    a) Mängelrügen müssen bei offensichtlichen Mängeln unverzüglich nach Erhalt der Ware unter Beifügung eines Musters oder Bildes geltend gemacht werden.
    b) Bei Übergabe der Ware an den Käufer verpflichtet sich der Käufer die Verpackung auf Beschädigungen zu prüfen. Stellt er Beschädigungen an der Verpackung fest, müssen diese auf den Frachtbrief vermerkt werden, mit dem Vermerk- Paket- beschädigt und vom Transporteur unterschrieben werden.
    c) Mängelrügen wegen verdeckter Mängel müssen unverzüglich nach Entdeckung unter Beifügung eines Musters oder Bildes geltend gemacht werden.
    d) Bei berechtigten Mängelrügen steht dem Käufer unter Ausschluss weitergehender Gewährleistungsansprüche das Recht zu, von uns eine Rücknahme der beanstandeten Ware und eine entsprechende Lieferung mangelfreier Ware zu verlangen. Erhebt der Käufer auch hinsichtlich der von uns daraufhin erbrachten Ersatzlieferung eine berechtigte Mängelrüge, steht ihm alsdann wahlweise das Recht zu, Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Kaufs, jeweils hinsichtlich der mangelhaften Ware, zu verlangen.

    4a. Widerrufsrecht:

    Da wir ausschließlich Volieren nach Maß anfertigen also Sonderanfertigungen entfällt das Widerrufsrecht

    5. Nichterfüllung durch den Käufer
    a) Wird die bestellte Ware vom Käufer nicht abgenommen, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl und wenn eine dem Käufer eingeräumte, angemessene Nachfrist ergebnislos verstrichen ist, vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung in voller Höhe wegen einer Sonderanfertigung zu verlangen.
    b) Da es sich bei der Ware ausschließlich um Sonderanfertigungen handelt, beträt der Schadensersatz immer die volle Höhe des Warenpreises zuzüglich der Transportkosten.
    c) Die Rücksendung bestellter Ware kann nur mit unserer vorherigen Einwilligung erfolgen. Die Rücksendung erfolgt dann auf Kosten des Käufers.

    6. Zahlungsbedingungen
    a) Zahlungen sind generell per Nachnahme zu leisten.

    7. Eigentumsvorbehalt
    a) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, einschließlich Zinsen, Nebenforderungen und Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung, auch Kosten einer erforderlichen Intervention wegen einer Pfändung der gelieferten Ware ist uns unverzüglich mitzuteilen. Die Kosten einer erforderlichen Intervention trägt der Käufer.
    b) Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalt sowie der Zwangsvollstreckung in die gelieferte Ware durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
    c) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der gelieferten Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs berechtigt. Für diesen Fall tritt er schon jetzt alle seine zukünftigen Ansprüche gegenüber seinem Käufer aus der Weiterveräußerung ab. Von Dritten eingehende Zahlungen nimmt der Käufer treuhänderisch für uns entgegen und leistet sie unverzüglich im Rahmen seiner noch offenen Verbindlichkeiten weiter.
    d) Übersteigt der Wert der uns dergestalt gegebenen Sicherheiten unser fälligen und nicht fälligen Forderungen um insgesamt mehr als 20%, so sind wir in Höhe des Überschusses auf Verlangen des Käufers zur Rückübertragung abgetretener Ansprüche oder zum Verzicht auf das vorbehaltende Eigentum verpflichtet.

    8. Ausschluss von Schadensersatzansprüchen
    a) Auf leichte Fahrlässigkeit gestützte Schadensersatzansprüche gleich welcher Art uns gegenüber sind ausgeschlossen, gleichgültig, ob sie als Vertragsverletzung, als Verletzung von Pflichten beim Vertragsabschluß oder als solche aus unerlaubter Handlung bezeichnet werden.

    9. Anzuwendendes Recht
    a) Die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer regeln sich ausschließlich nach deutschem Recht. Dies gilt sowohl für den Abschluss wie für die Ausführung des Vertrages.

    10. Erfüllungsort und Gerichtstand
    a) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist 19294 Gorlosen
    b) Gerichtstand ist Ludwigslust. Gerichtstand im übrigen ist, auch für Wechsel Scheck und Urkundenverfahren, wenn der Käufer Vollkaufmann ist, Saarbrücken, unbeschadet unseres Rechts, das für den Sitz des Käufers allgemein zuständige Gericht anzurufen. Hat der Käufer in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand oder verlegt er nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Bundesrepublik Deutschland oder ist sein Wohnsitz und der gewöhnliche Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist der Gerichtsstand Ludwigslust.

    11. Persönlicher Geltungsbereich
    a) Gehört der Käufer nicht zu dem in § 24 Ziff.1 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz) genannten Kreis von Personen (Kaufleuten) oder handelt es sich nicht um ein Rechtsgeschäft , das zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört und liegt auch kein Fall des § 24 Ziff.2 des AGB- Gesetzes vor (Juristische Person des öffentlich-rechtliches Sondervermögen) gelten die vorstehenden AGB für ihn mit Ausnahme der Ziffer 7b) und 10).